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   OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10 (StrVollz)   

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OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,6545)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2010 - 1 Ws 378/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,6545)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2010 - 1 Ws 378/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,6545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Unausgesetzte Absonderung eines Strafgefangenen aufgrund des Hinweises eines Mitgefangenen auf eine geplante Geiselnahme; Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für Sicherungsmaßnahmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81 NJVollzG; § 82 NJVollzG
    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug (Niedersachsen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug (Niedersachsen)

  • forum-strafvollzug.de PDF

    § 81, 82 NJVollzG; §§ 88, 89 StVollzG
    Voraussetzungen für Sicherungsmaßnahmen

  • forum-strafvollzug.de PDF

    § 65 NJVollzG; § 68 StVollzG
    Versagung eines Zeitschriftenabonnements

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NJVollzG § 81; NJVollzG § 82
    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug [Niedersachsen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Auch nach der - über § 120 Abs. 1 StVollzG - entsprechend anzuwendenden StPO ist der Zeuge vom Hörensagen ein zulässiges Beweismittel (Vgl. BGHSt 1, 373, 376; 6, 209, 210; 17, 382, 384; 22, 268, 270; 33, 178).

    Es ist deshalb auch grundsätzlich zulässig, Verhörspersonen über die Angaben zu vernehmen, die ihnen für das Gericht unerreichbare Polizeifahnder oder Gewährsleute bei einer Vernehmung gemacht haben (BVerfGE 57, 250, 292 f; BGHSt 33, 178; BGH NJW 1980, 770).

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, dass es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGHSt 33, 178; BGH NStZ 1982, 433; StV 1983, 403).

    Das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 178; BVerfGE 57, 250, 292 f; KK-Diemer, StPO 6. Aufl. § 250 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Es ist deshalb auch grundsätzlich zulässig, Verhörspersonen über die Angaben zu vernehmen, die ihnen für das Gericht unerreichbare Polizeifahnder oder Gewährsleute bei einer Vernehmung gemacht haben (BVerfGE 57, 250, 292 f; BGHSt 33, 178; BGH NJW 1980, 770).

    Das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 178; BVerfGE 57, 250, 292 f; KK-Diemer, StPO 6. Aufl. § 250 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Auch nach der - über § 120 Abs. 1 StVollzG - entsprechend anzuwendenden StPO ist der Zeuge vom Hörensagen ein zulässiges Beweismittel (Vgl. BGHSt 1, 373, 376; 6, 209, 210; 17, 382, 384; 22, 268, 270; 33, 178).

    Das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 178; BVerfGE 57, 250, 292 f; KK-Diemer, StPO 6. Aufl. § 250 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Denn diese Eingriffsregelungen erfordern eine - immer mit Unsicherheiten behaftete - Beurteilung in der Zukunft liegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) und sind daher mit der Beurteilung der Flucht- und Missbrauchgefahr im Sinne von § 13 Abs. 1 StVollzG vergleichbar; für diese ist das Bestehen eines vollzugsbehördlichen Beurteilungsspielraums höchstrichterlich anerkannt (vgl. BGHSt 30, 320).

    c) Hiernach war die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nur im Rahmen der Grundsätze des § 115 Abs. 5 StVollzG darauf zu überprüfen, ob die Vollzugsbehörde die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums überschritten oder von diesem in einem dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 30, 320).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1980 - 3 Ws 297/80
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Es ist anerkannt, dass die Möglichkeit der Sachaufklärung im Einzelfall durch Gründe der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt eingeschränkt und dass ein solcher Grund die - im vorliegenden Fall auf der Hand liegende - Gefährdung eines Hinweisgebers aus dem Kreis der Gefangenen sein kann (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438; Callies/Müller-Dietz aaO; Schwind aaO).

    Ob die Strafvollstreckungskammer sich hier mit der - im Freibeweisverfahren grundsätzlich ausreichenden - schriftlichen Erklärung des Vollzugsbediensteten als Zeugen vom Hörensagen begnügen durfte, oder aber gehalten gewesen wäre, diesen persönlich zu vernehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438) oder eine schriftliche Erklärung des anonymen Informanten einzuholen, ist eine Frage der Aufklärungspflicht, die der Senat im vorliegenden Fall nicht zu überprüfen hat.

  • OLG Nürnberg, 02.02.1982 - Ws 805/81
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Es ist anerkannt, dass die Möglichkeit der Sachaufklärung im Einzelfall durch Gründe der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt eingeschränkt und dass ein solcher Grund die - im vorliegenden Fall auf der Hand liegende - Gefährdung eines Hinweisgebers aus dem Kreis der Gefangenen sein kann (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438; Callies/Müller-Dietz aaO; Schwind aaO).

    Ob die Strafvollstreckungskammer sich hier mit der - im Freibeweisverfahren grundsätzlich ausreichenden - schriftlichen Erklärung des Vollzugsbediensteten als Zeugen vom Hörensagen begnügen durfte, oder aber gehalten gewesen wäre, diesen persönlich zu vernehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438) oder eine schriftliche Erklärung des anonymen Informanten einzuholen, ist eine Frage der Aufklärungspflicht, die der Senat im vorliegenden Fall nicht zu überprüfen hat.

  • OLG Celle, 21.04.1988 - 1 Ws 47/88
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zu den Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 88, 89 StVollzG (vgl. Beschlüsse vom 21. April 1988 - 1 Ws 47/88 (StrVollz) - = NStZ 1989, 143, und vom 29. September 1988 - 1 Ws 267/88 (StVollz) - = BlfStrVollzKunde 1991 Nr. 1, 5), die mit der inzwischen auch herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmt (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 186; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 155; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 88 Rn. 2; Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal; StVollzG 5. Aufl. § 88 Rn. 6; Arloth, StVollzG 2. Aufl. § 88 R n. 1).

    Zwar kann die Annahme einer Gefahr im Sinne des § 81 NJVollzG nur auf substantiierte und konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall gestützt werden; maßgebend sind aber allein die im Zeitpunkt der vollzugsbehördlichen Entscheidung nach dem möglichen Stand der Ermittlungen erkennbaren Umstände, die eine Gefahrprognose rechtfertigen, auch wenn sie sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 1988 - 1 Ws 47/88 (StrVollz) - = NStZ 1989, 143; Callies/Müller-Dietz aaO; Schwind aaO).

  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82

    Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Polizei - Lockspitzel - Anforderungen -

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, dass es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGHSt 33, 178; BGH NStZ 1982, 433; StV 1983, 403).
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 152/83

    Beweismittel - Hörensagen - Zeuge - Geheimhaltung durch Exekutive -

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, dass es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGHSt 33, 178; BGH NStZ 1982, 433; StV 1983, 403).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
    Der im allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr anerkannte Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer der möglicherweise eintretende Schaden und je höherrangiger das hierdurch betroffene Schutzgut ist (vgl. BVerwGE 47, 30, 40; 62, 36, 39; Martens, in: Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr 9. Aufl. S. 224; Denninger, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. S. 322), gilt auch hier.
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

  • BGH, 13.12.1979 - III ZR 95/78

    Anforderungen an Entschädigungsanspruch wegen enteignendem Eingriff; Eingriff

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

  • OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93

    Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde

  • OLG Frankfurt, 26.02.2002 - 3 Ws 132/02
  • OLG Celle, 29.09.1988 - 1 Ws 267/88
  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

    Es erscheint sowohl aus sachlichen als auch systematischen Gründen angezeigt, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Verlegung aus Sicherheitsgründen nicht einer strengeren gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als die Voraussetzungen für besondere Sicherungsmaßnahmen, bei deren Anwendung der Vollzugsbehörde sowohl nach der Rechtsprechung des Senats zu §§ 81, 82 NJVollzG (vgl. Beschluss vom 31. August 2010 - 1 Ws 378/10 [StrVollz]) als auch nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu den entsprechenden Regelungen in §§ 88, 89 StVollzG (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 186; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 155; Callies/Müller-Dietz, aaO § 88 Rn. 2; Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, aaO § 88 Rn. 6; Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 88 Rn. 1) ein Beurteilungsspielraum zusteht, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
  • OLG Jena, 20.02.2018 - 1 Ws 54/17

    Strafvollzug in Thüringen: Zulässigkeit der Fesselung eines Strafgefangenen an

    Die Prognoseentscheidung ist in entsprechender Anwendung des § 115 Abs. 5 StVollzG nur darauf zu überprüfen, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend oder vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist und ihrer Entscheidung den richtigen Begriff der Eingriffsvoraussetzung zugrunde gelegt und die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 31.08.2010, 1 Ws 378/10 [StrVollz], bei juris; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2002, 155).
  • LG Hamburg, 28.06.2016 - 605 Vollz 104/16
    Auch das OLG Celle geht für die anhand der mit der bundesgesetzlichen Regelung insoweit identischen §§ 81 und 82 NdsStVollzG davon aus, dass die Absonderung eines Gefangenen nur angeordnet werden darf, wenn nach seinem Verhalten in erhöhtem Maße Fluchtgefahr oder die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegenüber Personen besteht (NStZ 2011, 191; mit Gründen BeckRS 2010, 26925).
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